Neue Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge ab Juli 2025
Ab dem 1. Juli 2025 profitieren Unternehmen in Deutschland von einer besonders attraktiven Sonderregelung zur Abschreibung für rein elektrische Fahrzeuge (keine Plug-in-Hybride).
So funktioniert die Abschreibung:
1. Jahr (Anschaffungsjahr): 75 %
2. Jahr: 10 %
3. Jahr: 5 %
4. Jahr: 5 %
5. Jahr: 3 %
6. Jahr: 2 %
➡️ Damit können bereits im ersten Jahr drei Viertel der Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Das senkt die Steuerlast sofort und sorgt für mehr Liquidität.
Im Vergleich zur regulären linearen Abschreibung (gleichmäßig 1/6 pro Jahr) ist dies ein erheblicher Vorteil für Unternehmen.
Geltungszeitraum
Die Regelung gilt für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027.
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Das bedeutet für Sie:
75 % der Kosten sofort im ersten Jahr absetzbar
Deutliche Steuerersparnis gleich zu Beginn
Nachhaltige Mobilität für Ihren Betrieb
Gerade für Garten- und Landschaftsbaubetriebe, Kommunen und Unternehmen, die Wert auf wirtschaftliches Arbeiten und Umweltfreundlichkeit legen, bietet sich hier eine einmalige Gelegenheit.
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Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/wachstumsbooster-2351752?utm_source=chatgpt.com