Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Aktuelle Förderchancen 2025: Investieren Sie in die Zukunft Ihrer Landwirtschaft!

Liebe Landwirtinnen und Landwirte,

das Jahr 2025 bringt wieder attraktive Fördermöglichkeiten für Investitionen in moderne Landtechnik, die nicht nur die Effizienz Ihres Betriebs steigern, sondern auch einen wertvollen Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz leisten. Das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) bietet Ihnen die Chance, Ihre Außenwirtschaft zu modernisieren und gleichzeitig von attraktiven Zuschüssen zu profitieren.

Antragszeitraum vom 03.06.2025 bis zum 19.06.2025


Wer kann von der Förderung profitieren?

Grundsätzlich können alle landwirtschaftlichen Unternehmen – von Klein- und Mittelbetrieben (KMU) bis hin zu Großunternehmen – Anträge stellen. Wichtig ist dabei der Nachweis einer nachhaltigen Geschäftstätigkeit und eine ordentliche Buchführung. Besondere Vorteile gibt es für:

  • Junglandwirte: Wenn Sie unter 41 Jahre alt sind und eine Erstniederlassung oder eine außerfamiliäre Hofnachfolge anstreben, können Sie von zusätzlichen Förderpunkten und höheren Zuschüssen profitieren.

  • Betriebe mit Beratung: Die Teilnahme an einer geförderten einzelbetrieblichen Beratung in den letzten fünf Jahren zahlt sich im Punktesystem aus.

  • Innovationsbereite Betriebe: Eine Verknüpfung mit einer Operationellen Gruppe (EIP) wird ebenfalls positiv bewertet.


Wie hoch ist die Förderung?

Die Basisförderung beträgt bis zu 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Dieser Satz kann jedoch deutlich erhöht werden:

  • Für Junglandwirte gibt es bis zu 10 Prozentpunkte zusätzlich.

  • KMU können ihren Fördersatz ebenfalls um 10 Prozentpunkte erhöhen.

  • Auch Großunternehmen können bei Investitionen in besonders umweltfreundliche Technologien einen Aufschlag von 10 Prozentpunkten erhalten.

  • Investitionen, die explizit dem Umwelt- und Klimaschutz dienen (sogenannte SIUK-Maßnahmen), werden im Auswahlverfahren besonders berücksichtigt.


Welche Landtechnik wird besonders gefördert?

Der Fokus der Förderung liegt auf Außenwirtschaftsmaßnahmen, die Umwelt und Klima schützen und Ressourcen schonen. Dazu gehören insbesondere:

  • Gülleverteiltechnik:

    • Verteiltechnik fürs Grünland: Scheibeninjektor oder Schleppschuhgestänge.

    • Verteiltechnik fürs Ackerland: Grubber oder Scheibeneggen mit Güllekit oder StripTill-Technik.

    • Ziel ist die effiziente und emissionsarme Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger.

  • Feldspritzen:

    • Spritz- und Sprühgeräte für Obst-, Garten- und Weinbau mit spezifischen Merkmalen.

    • Feldspritzen mit Sensorsteuerung zur präzisen Mittelapplikation.

    • Feldspritzen mit umfassenden Assistenzsystemen: Hier müssen alle drei der folgenden Merkmale vorhanden sein: automatische Teilbreitenschaltung, sensorgesteuerte Gestängeführung und automatische Innenreinigung.

  • Mechanische Unkrautbekämpfung:

    • Gefördert werden Geräte zur mechanischen Unkrautbekämpfung in Reihenkulturen, die über eine elektronische Reihenführung verfügen. Dies kann mittels GPS, Ultraschall oder optischer Sensoren erfolgen.

Für die jeweiligen Techniken müssen verschiedene Auslastungen nachgewiesen werden in m3 je m-Arbeitsbreite oder ha je m-Arbeitsbreite. Die genauen Richtlinien und detaillierten Bedingungen finden Sie in der PDF-Datei "Spezifische Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz".


Wichtiger Hinweis: Die geförderten Investitionen müssen langlebige Wirtschaftsgüter sein, deren Nutzungsdauer mindestens die Zweckbindungsfrist der Förderung erreicht.

Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihren Betrieb fit für die Zukunft zu machen! Bei Fragen und für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Alle weitere Informationen und Informationen zur Antragsstellung findest du hier:
https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/news/31221

PDFs